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Gemeinde Bammental

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2022

  • Ermittlung von durchschnittlichen Lagewerten (Bodenrichtwerten) durch den Gutachterausschuss Sinsheim gemäß §  196 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 12 Gutachterausschussverordnung (GAVo) auf den 31. Dezember 2020. Hier kommen Sie zu weiteren Informationen zu den Bodenrichtwerten.
  • BORIS-Grundsteuer-BW ab 01.07.2022 finden Sie hier.  

  • Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund- und Bodens für Gebiete mit im Wesentlichen gleichen Lage- und Nutzungsverhältnissen. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre. Bodenrichtwerte sollen dazu beitragen, den Grundstücksmarkt darzustellen.Sie sind eine Orientierung bei der Preisgestaltung, haben jedoch keine bindende Wirkung. Hier finden Sie die Bodenrichtwerte der Gemeinde Bammental (PDF-Datei).
http://www.bammental.de//wohnen-leben/bauen-wohnen/bodenrichtwerte