Dienstleistungen: Gemeinde Bammental

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

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Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
Datenverarbeitungszwecke

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  • jeweils übertragene Datenmenge
  • Website, von der die Anforderung kommt
  • Browser
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  • Sprache und Version der Browsersoftware
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
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Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

+49 8323-80060
support@outdooractive.com

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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Gemeinde Bammental
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen

Sie gehen bei Ihrer gewerblichen Tätigkeit mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1 um, ohne diese außerhalb des Fahrzeugs zu zünden?

Beispielhaft genannt seien der Ein- und Ausbau in Kfz-Werkstätten oder das Zünden von Airbag- und Gurtstraffereinheiten innerhalb des Fahrzeugs in Verwertungsbetrieben für Altautos.

Wenn der Umgang durch geschultes Personal erfolgt, benötigen Sie keine sprengstoffrechtliche Erlaubnis. Den erstmaligen Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten in Ihrem Betrieb müssen Sie jedoch anzeigen.

Voraussetzungen

Sie dürfen unter folgenden Voraussetzungen erlaubnisfrei mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1 umgehen:

  • Ihr Betrieb verfügt über geschultes Personal.
    Die betreffenden Beschäftigten haben die notwendige sogenannte "eingeschränkte Fachkunde" erworben. Dafür haben sie eine einschlägige Schulung, zum Beispiel eines Autoherstellers oder einer Industrie- und Handelskammer (IHK), über den erlaubnisfreien Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1 besucht.
  • Sie lösen die Airbag- oder Gurtstraffereinheiten nicht im ausgebauten Zustand aus, das heißt Sie zünden diese nicht.
  • Sie bewahren die Airbag- und Gurtstraffereinheiten entsprechend den Vorgaben der sprengstoffrechtlichen Vorschriften auf Insbesondere auf Nr. 4 des Anhangs zur Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz und der Sprengstoff-Lagerrichtlinie 410 wird verwiesen.
  • Sie halten die Mengenschwellen für die erlaubnisfreie Lagerung gemäß der Anlage 6 zum Anhang der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ein:
    • im Arbeitsraum: höchstens 10 Kilogramm Netto-Explosivstoff-Masse (NEM),
    • im Lagerraum: höchstens 10 Kilogramm Netto-Explosivstoff-Masse (NEM),
    • in einem Lagerraum in einem Gebäude ohne Wohnraum (mit F30-Wänden und T30-Türen): höchstens 100 Kilogramm Netto-Explosivstoff-Masse (NEM)

      Hinweis: Den Inhalt an Netto-Explosivstoff-Masse finden Sie aufgedruckt auf jeder Airbag- beziehungsweise Gurtstraffereinheit oder in der jeweiligen Gebrauchsanleitung des Herstellers.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Anzeige schriftlich stellen. Je nach Angebot der zuständigen Stelle können Sie ein Formular im Internet herunterladen.

Fristen

Sie müssen die Anzeige mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit erstatten.

Unterlagen

Für den Nachweis der eingeschränkten Fachkunde der Beschäftigten: Bescheinigung über die Teilnahme an einer einschlägigen Schulung

Kosten

Je nach örtlicher Satzung Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung gegebenenfalls Gebühren für den Verwaltungsaufwand

Bearbeitungsdauer

Diese können Sie bei der zuständigen Stelle erfragen.

Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der sich die Betriebsstätte befindet.

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

In Baden-Württemberg: die Kreispolizeibehörde

Kreispolizeibehörde ist, je nach Sitz Ihrer Betriebsstätte:

  • in Großen Kreisstädten: die Stadtverwaltung
  • ansonsten das Landratsamt.

Hinweis: Die zuständigen Stellen nach Sprengstoffrecht sind in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Informieren Sie sich im Internetauftritt des jeweiligen Bundeslandes.

Kommen Sie aus Deutschland oder einem Mitgliedsland der Europäischen Union und möchten in Baden-Württemberg eine Tätigkeit nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie aufnehmen oder üben Sie hier bereits eine Dienstleistung aus, können Sie sich auch an den einheitlichen Ansprechpartner wenden. Der einheitliche Ansprechpartner lotst Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Verwaltungsverfahren.

Weitere Informationen zum einheitlichen Ansprechpartner finden Sie in diesem Internetportal unter: Einheitlicher Ansprechpartner/Einheitliche Stelle - Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de)

Vertiefende Informationen

keine

Freigabevermerk

Stand: 07.02.2023

Verantwortlich: Umweltministerium Baden-Württemberg