Dienstleistungen: Gemeinde Bammental

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
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Outdooractive AG
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Deutschland
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Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
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Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

+49 8323-80060
support@outdooractive.com

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Fachkraft für Arbeitssicherheit benennen

Als Arbeitgeber müssen Sie eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten als Fachkraft für Arbeitssicherheit benennen. Möglich ist auch die Betreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist Ihnen direkt unterstellt und Mitglied im Arbeitsschutzausschuss. Die Geschäftsleitung legt deren Einsatzzeit im Unternehmen fest. Diese hängt ab

  • von der Anzahl der Beschäftigten und
  • deren Gefährdungen

Die jeweilige Berufsgenossenschaft gibt Mindesteinsatzzeiten vor.

Zu den Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit gehören unter anderem:

  • Beratung des Arbeitgebers und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen, vor allem bei der
    • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie von sozialen und sanitären Einrichtungen,
    • Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln,
    • Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
    • Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
    • Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie und
    • Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • Sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen und der technischen Arbeitsmittel, vor allem
    • vor der Inbetriebnahme und
    • vor der Einführung von Arbeitsverfahren
  • Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung

Sie müssen Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben unterstützen. Dafür müssen Sie ihr je nach Bedarf

  • Räume, Einrichtungen und Geräte zur Verfügung stellen und
  • ihr die Teilnahme an Schulungen ermöglichen.

Sie müssen ihr auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nennen, die befristet oder als Leiharbeitspersonal in Ihrem Unternehmen beschäftigt sind.

Voraussetzungen

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit dürfen Sie nur folgende Personen benennen:

  • "Sicherheitsingenieurinnen" und "Sicherheitsingenieure" mit der Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" zu führen
  • staatlich anerkannte Technikerinnen und Techniker sowie Meisterinnen und Meister

Diese müssen über die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen.

Bei Sicherheitsingenieurinnen oder Sicherheitsingenieuren genügt eine einjährige praktische Tätigkeit als Ingenieurin oder Ingenieur.

Tipp: Die erforderliche Fachkunde können geeignete Personen durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Ausbildungslehrgang erwerben. Die Ausbildung zur Fachkraft erfolgt üblicherweise über den Unfallversicherungsträger.

Verfahrensablauf

Wollen Sie eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, müssen Sie die Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats einholen und darüber informieren, welche Aufgaben Sie der Fachkraft übertragen wollen.

Sie müssen die Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich benennen. In dieser Benennung ("Bestellung") müssen Sie ihre Aufgaben genau beschreiben.

Unterlagen

keine

Zuständigkeit

die Arbeitsschutzbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Betrieb liegt

Arbeitsschutzbehörde ist,

  • wenn Ihr Betriebssitz in einem Landkreis liegt: das Landratsamt
  • wenn Ihr Betriebssitz in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung

Gibt es in Ihrem Betrieb große umweltrelevante Anlagen ist das Regierungspräsidium zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich Ihr Betrieb liegt.

Vertiefende Informationen

Informieren Sie sich in der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2)" Ihres Unfallversicherungsträgers über die genauen Bestimmungen für die Bestellung von internen oder externen Fachkräften. Die Unfallverhütungsvorschrift erhalten Sie bei Ihrem Unfallversicherungsträger.

Eine Liste weiterer Ausbildungsträger erhalten Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Weitere Informationen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit finden Sie auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.02.2019 freigegeben.