Dienstleistungen: Gemeinde Bammental

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Funktionell

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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Integration des Dienstes
  • Personalisierung
Einwilligungshinweis

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Erhobene Daten

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  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • Website, von der die Anforderung kommt
  • Browser
  • Betriebssystem und dessen Oberfläche
  • Sprache und Version der Browsersoftware
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

+49 8323-80060
support@outdooractive.com

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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privacy@outdooractive.com

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Verarbeitungsunternehmen
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Europäischen Berufsausweis beantragen

Wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat Ihren Beruf ausüben möchten, brauchen Sie eine Erlaubnis. Um diese Erlaubnis zu erhalten, können Sie einen Europäischen Berufsausweis (EBA) nutzen.

Er vereinfacht das Verfahren zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen im anderen EU-Land.

Der EBA ist keine echte Karte. Er ist ein elektronischer Nachweis.

Voraussetzungen

  • Sie sind
    • Apothekerin oder Apotheker,
    • Krankenschwester oder Krankenpfleger,
    • Physiotherapeutin oder -therapeut,
    • Bergführerin oder Bergführer oder
    • Immobilienmaklerin oder -makler
  • und möchten
    • Ihren Beruf vorübergehend in einem anderen EU-Land ausüben (Beispiel: Als deutscher Bergführer möchten Sie während der Wintersport-Hochsaison im französischen Chamonix arbeiten) oder
    • oder sich in einem anderen EU-Land niederlassen und dort Ihren Beruf dauerhaft ausüben (Beispiel: Sie sind polnische Staatsbürgerin, haben in Deutschland Pharmazie studiert und Ihren Abschluss erworben. Nun möchten Sie nach Polen zurückkehren und dort als Apothekerin arbeiten).

Für andere Berufe wird der EBA gegebenenfalls zukünftig verfügbar sein.

Verfahrensablauf

Erstellen Sie sich beim europäischen Authentifizierungsdienst ein Konto. Danach können Sie ein EBA-Profil erstellen und den Ausweis beantragen.

Dabei müssen Sie alle relevanten Unterlagen über Ihre Berufsqualifikation hochladen.

Innerhalb einer Woche bestätigt die zuständige Stelle Ihres Herkunftslandes den Eingang Ihres Antrags und informiert Sie über etwaige fehlende Unterlagen und anfallende Gebühren.

Sie überprüft die Dokumente auf Echtheit und Gültigkeit, stellt sie in eine elektronische europäische Datenbank ein und leitet Ihren Antrag elektronisch an das Aufnahmeland weiter.

Die dortige zuständige Stelle bewertet Ihre Unterlagen.

Wenn die Bewertung positiv ist, stellt sie den Berufsausweis aus. Sie erhalten eine Bestätigung in Ihr Konto.

Ist sie der Auffassung, dass Ihre Aus- und Fortbildung und Ihre Berufserfahrung nicht den geforderten Standards dieses Landes entsprechen, dann kann sie eine Eignungsprüfung oder einen Anpassungslehrgang verlangen.

Lehnt sie Ihren Antrag ab, dann müssen sie dies begründen und Sie über Ihre Beschwerdemöglichkeiten informieren.

Danach können Sie ein EBA-Zertifikat im PDF-Format erstellen. Dazu erhalten Sie eine Bezugsnummer, mit deren Hilfe Ihr künftiger Arbeitgeber die Gültigkeit Ihres EBAs online überprüfen kann.

Der Berufsausweis ist gültig:

  • unbefristet bei dauerhafter Niederlassung
  • 18 Monate in den meisten Fällen, in denen Sie vorübergehend Dienstleistungen erbringen, beziehungsweise zwölf Monate für Berufe mit Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit (beispielsweise könnte dies in bestimmten Ländern bei Berufen wie Physiotherapeut oder Bergführer der Fall sein)

Fristen

Keine

Unterlagen

Alle relevanten Unterlagen über Ihre Berufsqualifikation.

Die Behörden können verlangen, dass Sie beglaubigte Kopien Ihrer Unterlagen vorlegen, wenn sie deren Gültigkeit nicht überprüfen können.

Kosten

Möglicherweise verlangt sowohl die Behörde Ihres Herkunftslandes als auch die Behörde des Aufnahmelandes für die Prüfung Ihrer Akte eine Gebühr. Ist dies der Fall, dann erhalten Sie von jeder Behörde eine gesonderte Rechnung.

Bearbeitungsdauer

Abhängig von Ihrem Beruf und davon, ob Sie nur vorübergehend oder dauerhaft im anderen Land arbeiten möchten, gilt gegebenenfalls eine Genehmigungsfiktion.

Das heißt, wird nicht innerhalb einer bestimmten Frist entschieden, gilt Ihr Antrag als genehmigt.

Sonstiges

Wenn Sie eine langfristige Niederlassung planen, müssen Sie möglicherweise vor Beginn der Berufsausübung einem Berufsverband beitreten oder Zusatzprüfungen ablegen. Ob dies in Ihrem Fall erforderlich ist, erfahren Sie bei den zuständigen Stellen im Aufnahemland.

Wenn Sie Ihre Qualifikation außerhalb der EU erworben haben, können Sie unter folgenden Voraussetzungen einen europäischen Berufsausweis beantragen:

  • Ihre Qualifikation wurde bereits in einem EU-Land anerkannt.
  • Sie haben Ihren Beruf in diesem Land nach Anerkennung Ihrer Qualifikation mindestens drei Jahre lang ausgeübt.

Zuständigkeit

Authentifizierungsdienst der Europäischen Kommission

Freigabevermerk

Dieser Text entstand am 09.05.2018 auf der Grundlage von Informationen der Europäischen Kommission.