Dienstleistungen: Gemeinde Bammental

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Funktionell

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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
Datenverarbeitungszwecke

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  • Integration des Dienstes
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  • jeweils übertragene Datenmenge
  • Website, von der die Anforderung kommt
  • Browser
  • Betriebssystem und dessen Oberfläche
  • Sprache und Version der Browsersoftware
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

+49 8323-80060
support@outdooractive.com

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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privacy@outdooractive.com

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bammental
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Berechtigungszertifikat für die Online-Ausweisfunktion beantragen

Für jeden elektronischen Dienst, der mit dem Online-Ausweis genutzt werden kann, ist ein Berechtigungszertifikat erforderlich, welches zur Authentisierung und Authentifizierung von Nutzer und Anbieter berechtigt.
Ein Berechtigungszertifikat beantragen können:

  • Diensteanbieter und
  • Identifizierungsdiensteanbieter
  • Vor-Ort-Diensteanbieter

Es werden folgende Berechtigungen unterschieden:

  • der Identitätsnachweis gegenüber Online-Diensteanbietern,
  • das Vor-Ort-Auslesen bei Diensteanbietern und
  • der Identitätsnachweis gegenüber Identifizierungsdiensteanbietern.


Identitätsnachweis gegenüber Online-Diensteanbietern

Mit dem Berechtigungszertifikat bekommen Sie die Erlaubnis, Daten aus Personalausweisen zur Identifizierung des Inhabers anzufragen und zu verarbeiten. Mit dem Berechtigungszertifikat und den geprüften elektronischen Schlüsseln, wird der technische Zugriff ermöglicht. Sie können damit die Online-Ausweisfunktion als ein digitales Identifizierungsmittel in ihren eigenen Online-Dienst oder in einem Automaten oder Terminal integrieren.
In Ihrem Antrag müssen Sie darlegen, weshalb Sie ein Interesse an der Nutzung der Online-Ausweisfunktion haben und wie Sie die Personendaten der Ausweisinhaber nutzen werden. Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass die Daten ausreichend geschützt sind.

Vor-Ort-Auslesen bei Diensteanbietern

Überall dort, wo Personendaten wie Name und Adresse in ein Formular übernommen werden sollen, bietet sich ein Vor-Ort-Auslesen an. Die Daten werden elektronisch ausgelesen und übernommen.
Die Ausweisinhaberin/der Ausweisinhaber ist persönlich anwesend. Der Inhaber der Berechtigung muss die Ausweisinhaberin/den Ausweisinhaber vor dem Auslesen der Daten anhand des aufgedruckten Lichtbilds und seiner Personendaten identifizieren.
Beim Vor-Ort-Auslesen entfällt die PIN-Eingabe durch den Ausweisinhaber. Sie wird durch die Eingabe oder technische Erfassung der Zugangsnummer (Card Access Number – CAN) auf der Vorderseite des Ausweises durch den Inhaber der Berechtigung ersetzt.

Identitätsnachweis gegenüber Identifizierungsdiensteanbietern

Unternehmen und Behörden können für den Identitätsnachweis einen zertifizierten Service Dritter in Anspruch nehmen. Die sogenannten Identifizierungsdiensteanbieter stellen die Daten aus der Nutzung der Online-Ausweisfunktion im Einzelfall den Unternehmen und Behörden zur Verfügung. Identifizierungsdiensteanbieter müssen dafür anstelle der Diensteanbieter die Berechtigung und das Berechtigungszertifikat beantragen.
Sie müssen zusätzlich Ihren Service beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizieren lassen.

Die Berechtigungen sind jeweils höchstens 3 Jahre gültig. Bei einem Verstoß gegen die abgegebene Erklärung und das Gesetz können sie jederzeit sofort entzogen werden.

Hinweis
Den Berechtigungszertifikateanbieter (BerCA) müssen Sie als Antragsteller selbst beauftragen. Das heißt: Auf Basis des positiven Berechtigungsbescheides des Bundesverwaltungsamts (BVA) schließen Sie direkt mit dem Anbieter von Berechtigungszertifikaten einen Vertrag über den technischen Bezug des Berechtigungszertifikats und der Sperrlisten ab.

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Voraussetzungen

Ein Berechtigungszertifikat beantragen können:

  • Diensteanbieter
  • Identifizierungsdiensteanbieter
  • Vor-Ort-Diensteanbieter

Weitere Voraussetzungen:

  • Anforderungen an Diensteanbieter für Ihren Erwerb einer Berechtigung:
    • Identität des Diensteanbieters mitteilen und nachweisen,
    • Schilderung des dem Antrag zugrundeliegenden Interesses an einer Berechtigung, insbesondere zur geplanten organisationsbezogenen Nutzung
    • Nachweis über Maßnahmen zu Datenschutz und -sicherheit
    • es dürfen keine Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung der Berechtigung vorliegen
  • Gesonderte Anforderungen an Identifizierungsdiensteanbieter:
    • Zertifikat des Bundesamtes für Informationssicherheit (BSI) über die Einhaltung der Vorgaben
  • Außerdem brauchen Sie für den Betrieb einen eigenen eID-Server oder einen Dienstleister als eID-Service-Provider oder
    • eine geeignete Software,
    • ein Lesegerät für das Vor-Ort-Auslesen und
    • eine geeignete Integration der Ausweisanwendung in Ihre Website beziehungsweise Ihr Hintergrundsystem.

Verfahrensablauf

Sie müssen das Berechtigungszertifikat schriftlich oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen.

Schriftliche Antragstellung:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des BVA und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
  • Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular gemeinsam mit allen weiteren geforderten Unterlagen per Post an die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate.
  • Die Vergabestelle prüft Ihren Antrag.
  • Sie bekommen dann per Post
    • den Nachweis über die Berechtigung oder
    • einen Bescheid über die Ablehnung
    • oder eine Aufforderung zur Neubeantragung

zugestellt.

Online-Antragstellung:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
    • Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer
  • Fügen Sie die weiteren geforderten Unterlagen als Scan hinzu.
  • Senden Sie Ihren Antrag ab.
  • Die Vergabestelle prüft Ihren Antrag.
  • Sie bekommen dann per Post
    • den Nachweis über die Berechtigung zugestellt oder
    • einen Bescheid über die Ablehnung
    • (oder eine Aufforderung zur Neubeantragung)

zugestellt.

  • Sie müssen dann einen Berechtigungszertifikateanbieter für die Bereitstellung der Berechtigungszertifikate wählen und können dann auf Basis des positiven Berechtigungsbescheids einen Vertrag abschließen.
  • Nun können Sie einen eigenen eID-Server betreiben oder einen Dienstleister als eID-Service-Provider auswählen.

Hinweis
eID-Service-Anbieter können Sie kostenpflichtig bei der Beschaffung der Zertifikate unterstützen und die vollständige Infrastruktur zur Verfügung stellen.

Fristen

Gültigkeit des Berechtigungszertifikates: 3 Jahre

Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Datenschutzerklärung
  • Handelsregisterauszug (nur für E-Business)
  • Beschreibung des dem Antrag zu Grunde liegenden Interesses an einer Berechtigung
  • Zum Verständnis können Sie Ihren Geschäftsprozess anhand eines Flussdiagramms darstellen und dem Antrag beifügen.
  • Falls Sie einen technischen Dienstleister in Anspruch nehmen, fügen Sie bitte den Vertrag hinzu.
  • Zertifikat des Bundesamtes für Informationssicherheit (BSI) (nur Identifizierungsdiensteanbieter)

Kosten

  • Erteilung einer Berechtigung: EUR 102,00
  • Abgelehnter Antrag auf Berechtigung: EUR 80,00
  • Rücknahme oder den Widerruf einer Berechtigung: EUR 115,00

Bearbeitungsdauer

  • Ausstellung eines Berechtigungszertifikates: 1 bis 2 Wochen

Hinweis: Die Vertragsverhandlungen zwischen Ihnen als Diensteanbieter und dem Berechtigungszertifikateanbieter sollten frühzeitig beginnen, damit Sie das Zertifikat rechtzeitig nutzen können.

Freigabevermerk

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)