Dienstleistungen: Gemeinde Bammental

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Integration des Dienstes
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  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • Website, von der die Anforderung kommt
  • Browser
  • Betriebssystem und dessen Oberfläche
  • Sprache und Version der Browsersoftware
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

+49 8323-80060
support@outdooractive.com

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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privacy@outdooractive.com

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Verarbeitungsunternehmen
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Opferhilfe - Opferanwalt beauftragen

Die Rechte und Pflichten von Opfern sind in vielen Vorschriften geregelt.
Es kann eine auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gerichtete Klage vor den Zivilgerichten in Betracht kommen oder eine Mitwirkung an dem Strafverfahren, das die Staatsanwaltschaft gegen die Täterin oder den Täter führt.

Um sich rechtlich vertreten zu lassen, können Sie einen Opferanwalt oder eine Opferanwältin beauftragen.

Das sind zugelassene Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen, die die Interessen von Opfern einer Straftat vertreten.
Im Strafprozess können diese beispielsweise Einsicht in die Akten des laufenden Verfahrens nehmen und Sie als Nebenkläger oder Nebenklägerin vertreten.
Darüber hinaus erhalten Sie beispielsweise Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Täter oder die Täterin.

Voraussetzungen

Wenn Sie sich direkt an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt wenden, müssen Sie keine Voraussetzungen erfüllen.

Sind Sie zur Nebenklage berechtigt, kann Ihnen das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beiordnen.

Verfahrensablauf

  • Entweder Sie wenden sich selbst mit Ihrem Anliegen an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihres Vertrauens oder
  • Sie haben ein Recht zur Nebenklage und wünschen die Beiordnung eines Rechtsanwaltes oder einer Rechtsanwältin. Dann müssen Sie einen formlosen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen.

Tipp: Bei Anträgen, die ein laufendes Verfahren betreffen, sollten Sie den vollständigen Namen der beschuldigten Person angeben. Gleiches gilt für das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts.

Fristen

keine

Unterlagen

  • im Strafprozess: keine
  • im Zivilprozess: Beweismittel, die Ihren Anspruch stützen

Kosten

im Strafprozess:

  • bei Verurteilung der Angeklagten oder des Angeklagten wegen einer Tat, die den Nebenkläger betrifft: die Auslagen des Nebenklägers beziehungsweise der Nebenklägerin werden der Angeklagten beziehungsweise dem Angeklagten auferlegt
  • bei Freispruch, Nichteröffnung oder Einstellung des Gerichtsverfahrens:
    • die durch die Beteiligung entstandenen Kosten trägt der Nebenkläger oder die Nebenklägerin selbst
    • die Kosten eines vom Gericht beigeordneten Rechtsanwalts oder einer vom Gericht beigeordneten Rechtsanwältin trägt grundsätzlich die Staatskasse

im Zivilprozess:

Der Kläger oder die Klägerin muss normalerweise einen Vorschuss auf die Gerichtskosten leisten und seine Anwältin oder seinen Anwalt bezahlen. Ob diese Kosten später ersetzt werden, hängt vom Ausgang des Rechtsstreits ab:

  • bei positiver Entscheidung für Sie: der Täter oder die Täterin muss die Auslagen ersetzen. Wenn er oder sie das kann, entstehen Ihnen keine Kosten.
  • bei negativer Entscheidung für Sie: Sie tragen die Gerichtskosten und die Kosten der Anwälte oder Anwältinnen auf beiden Seiten
  • bei einem Vergleich werden die Kosten entsprechend der Vereinbarung der Parteien aufgeteilt

Hinweis: Sie können Prozesskostenhilfe beantragen, wenn Sie die Kosten aufgrund persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse nicht, nur teilweise oder nur in Raten zahlen können.

Sonstiges

Informationen zu Opferanwälten und Opferanwältinnen erhalten Sie

Zuständigkeit

jeder Rechtsanwalt oder jede Rechtsanwältin Ihres Vertrauens

Hinweis: Steht Ihnen das Recht als Nebenkläger oder Nebenklägerin zu, können Sie sich an das zuständige Gericht oder an die Staatsanwaltschaft wenden. Hat die Staatsanwaltschaft bereits Anklage erhoben, ist das mit der Sache befasste Gericht zuständig.

Freigabevermerk

Stand: 21.08.2023

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg