Waldfriedhof: Gemeinde Bammental

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Bestattungen in Bammental

Hier erhalten Sie eine Übersicht über die möglichen Bestattungsformen in Bammental.

Die Nutzungszeit für alle Gräber in Bammental beträgt grundsätzlich 25 Jahre. Bei einigen Gräbern besteht die Möglichkeit diese nach Ablauf der Nutzungszeit zu verlängern. Welche Gräber verlängerbar sind, können Sie in den Informationen zu den einzelnen Grabarten finden. Die Verlängerung eines Nutzungsrechts ist kostenpflichtig.

Baumbestattung

Bei einer Baumbestattung erfolgt die Beisetzung einer Urne an einem Baum in einem hierfür vorgesehen Grabfeld. Die Baumgräber finden Sie zur rechten Seite der Friedhofskapelle, direkt neben dem Friedhofseingang. Die Grabpflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung und ist in der Nutzungsgebühr inbegriffen. Auf dem Baumfeld dürfen keine Blumen, Kerzen, Grablichter, Pflanzen oder Ähnliches aufgestellt oder angebracht werden. Grabschmuck kann jedoch am Ruhehain, der im Eingangsbereich der Baumgräber zu finden ist, abgelegt werden. Das Aufstellen eines Grabsteines ist im Bereich der Baumgräber nicht möglich. Die Friedhofsverwaltung bringt auf Wunsch an der dafür vorgesehenen Steintafeln vor dem Grabfeld ein Schild an, auf dem der Name des/der Verstorbenen, das Geburtsdatum sowie das Sterbedatum vermerkt sind. Das Schild und die Anbringung des Schildes sind in der Nutzungsgebühr inbegriffen. Das Nutzungsrecht an einem Baumgrab wird für die Dauer von 25 Jahren verliehen. Eine Verlängerung oder eine Umbettung ist nicht möglich. Eine Reservierung oder ein Vorkauf von Baumgräbern ist nicht möglich. Die Auswahl der Grabstelle erfolgt durch die Angehörigen. Hierfür wird ein Plan über die Baumgräber zur Verfügung gestellt. Diesen erhalten Sie über unsere Friedhofsverwaltung.

Urnenwahlgrab

Ein Urnenwahlgrab ist für zwei Urnen ausgerichtet. Die Grabpflege obliegt den Angehörigen. Natürlich kann hierfür auch eine Gärtnerei beauftragt werden. Das Aufstellen eines Grabsteines ist auf Antrag möglich. Eine komplette Abdeckung des Grabes durch einen Grabstein ist nicht zulässig. Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Nutzungszeit verlängert werden. Bei den Urnenwahlgräbern dürfen Blumen, Kerzen, Grablichter oder Pflanzen beliebig aufgestellt werden. Die Auswahl eines Urnenwahlgrabs erfolgt durch die Angehörigen und die Friedhofsverwaltung vor Ort. Eine Reservierung oder ein Vorkauf von Urnenwahlgräbern ist möglich.

Urnennischengrab (Urnenwand)

Ein Urnennischengrab ist eine Urnengrabstelle in einer speziell vorgesehenen Urnenwand. In einer Nische können maximal zwei Urnen beigesetzt werden. Die Verschlussplatten der Nischen werden durch die Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt. Die Beschriftung der Verschlussplatte ist nach vorheriger Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung zulässig. Natürlicher Blumenschmuck darf nur an dem dafür vorgesehene Streifen vor der Urnennischenanlage niedergelegt werden. Sobald Blumenschmuck nicht mehr frisch ist, hat ihn der Grabberechtigte zu entfernen. Die sonstige Grabpflege entfällt. Die Ruhezeit beträgt auch hier 25 Jahre.  Ist die Nutzungszeit des Grabes abgelaufen, so kann diese verlängert werden oder die Urnen werden durch die Friedhofsverwaltung an einer geeigneten Stelle des Friedhofs der Erde übergeben. Die Auswahl der Urnennische erfolgt durch die Angehörigen sowie die Friedhofsverwaltung vor Ort. Eine Reservierung oder ein Vorkauf von Urnennischengräbern ist nicht möglich.

Gärtnergepflegtes Urnen-/Erdgrab

Die gärtnergepflegte Gräber liegen in einem speziell hierfür angelegten Bereich auf dem Waldfriedhof. Die Grabpflege übernimmt die Gärtnerei Hoffmann aus Bammental. Hierfür ist zwigend mit der Gärtnerei Hoffmann ein spezieller Grabpflegevertrag über die Nutzungsdauer von 25 Jahren zu schließen. Dies gilt auch bei der Verlängerung des Nutzungsrechts. Den Angehörigen fällt somit keine Grabpflege an. Zudem wird die Grabstelle regelmäßig mit Blumen etc. ausgestattet. Die gärtnergepflegten Gräber sind für bis zu zwei Urnen ausgerichtet. In diesem Bereich stehen zudem verschiedene Erdgräber zur Verfügung. Das Aufstellen eines Grabsteins ist auf Antrag möglich. Die Auswahl der Grabstelle erfolgt durch die Angehörigen und die Friedhofsverwaltung vor Ort.

Anonymes Urnengrab

Anonyme Urnengräber sind im Volksmund als Sozialgräber bekannt, da diese in der Vergangenheit hauptsächlich für die Bestattung von Verstorbenen, die keine Angehörigen hatten, genutzt wurden. Bei einer anonymen Urnenbeisetzung wird eine Urne auf dem Waldfriedhof bestattet. Die Angehörigen erhalten jedoch keine Auskunft wann und wo die Urne bestattet wurde. Die anonyme Bestattung ist die kostengünstigste Bestattungsart.

Einzelwahlgrab

Ein Einzelwahlgrab ist für die Erdbestattung einer Person ausgerichtet. Die Auswahl der Grabstelle erfolgt durch die Angehörigen und die Friedhofsverwaltung vor Ort. Grabsteine können auf Antrag gestellt werden. Eine vollständige Abdeckung des Grabes durch einen Grabstein ist nicht zulässig. Das Nutzungsrecht an Einzelgräbern beträgt 25 Jahre. Eine Verlängerung ist nach Ablauf der Nutzungsdauer möglich. Die Grabpflege ist durch die Angehörigen bzw. durch einen Dritten (z. B. Gärtnereien) vorzunehmen. Reservierungen oder Vorkäufe sind möglich.

Doppelwahlgrab

Bei einem Doppelwahlgrab werden zwei Personen nebeneinander bestattet. Das Stellen eines Grabsteins ist auf Antrag möglich. Bei der Gestaltung eines Steines sollte von Anfang an beachtet werden, dass ausreichend Platz für beide Namen der Verstorbenen auf dem Grabmal zur Verfügung steht. Eine komplette Abdeckung des Grabes ist nicht zulässig. Die Grabpflege ist durch die Angehörigen bzw. durch einen Dritten (z. B. Gärtnereien) vorzunehmen. Die Nutzungszeit beträgt grundsätzlich 25 Jahre. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der Nutzungszeit ist auf Antrag möglich. Eine Reservierung oder ein Vorkauf von Doppelwahlgräbern ist möglich. Die Auswahl des Grabes erfolgt durch die Angehörigen und Friedhofsverwaltung vor Ort.

Tiefgrab

Das Tiefgrab ist die platzsparende Variante des Doppelwahlgrabes. Dabei werden die Verstorbenen übereinander bestattet. Tiefgräber sind nicht viel größer als Einzelgräber. Das hat den Vorteil, dass verstorbene Lebenspartner zusammen beerdigt werden können, ohne den Angehörigen die große Grabfläche zur Pflege zu hinterlassen. Das Stellen eines Grabsteins ist auf Antrag möglich. Bei der Gestaltung eines Steines sollte von Anfang an beachtet werden, dass ausreichend Platz für beide Namen der Verstorbenen auf dem Grabmal zur Verfügung steht. Eine komplette Abdeckung des Grabes ist nicht zulässig. Die Grabpflege ist durch die Angehörigen bzw. durch einen Dritten (z. B. Gärtnereien) vorzunehmen. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der Nutzungszeit ist auf Antrag möglich. Die Ruhezeit beträgt grundsätzlich 25 Jahre. Eine Reservierung oder ein Vorkauf von Tiefgräbern ist möglich. Die Auswahl eines Tiefgrabes erfolgt durch die Angehörigen und Friedhofsverwaltung vor Ort.

Reihengrab

Das Reihengrab ist einem Einzelgrab sehr ähnlich. In jedem Reihengrab wird nur eine Person beigesetzt. Im Gegensatz zum Einzelwahlgrab wird die Grabstelle durch die Friedhofsverwaltung vergeben – die Angehörigen können hier somit die Grabstellte nicht frei wählen. Die Nutzungsdauer eines Reihengrabes beträgt 25 Jahre und kann nach Ablauf nicht verlängert werden. Die Grabpflege obliegt den Angehörigen oder kann auf einen Dritten (z. B. Gärtnereien) übertragen werden. Eine Reservierung oder ein Vorkauf von Reihengräbern ist nicht möglich. Grabmale können auf Antrag aufgestellt werden. Eine vollständige Abdeckung des Grabes ist nicht gestattet.

Formulare

Bestattungsauftrag (PDF-Datei)
Bitte schicken Sie den Bestattungsauftrag vollständig und ausgefüllt an die Friedhofsverwaltung zurück. Seite 3 und 4 sind nur bei der Baumbestattung auszufüllen.