Dienstleistungen: Gemeinde Bammental

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
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Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
Datenverarbeitungszwecke

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  • Browser
  • Betriebssystem und dessen Oberfläche
  • Sprache und Version der Browsersoftware
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
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Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

+49 8323-80060
support@outdooractive.com

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Gemeinde Bammental
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Abendgymnasium - Aufnahme beantragen

Im Abendgymnasium können Erwachsene mit mehrjähriger beruflicher Tätigkeit neben der Arbeit die allgemeine Hochschulreife erlangen. Der Unterricht findet normalerweise abends oder in Ausnahmefällen am Wochenende statt.

Das Abendgymnasium dauert

  • für Personen mit Realschulabschluss oder gleichwertigem Bildungsstand: drei bis dreieinhalb Jahre und
  • für Personen ohne Realschulabschluss oder gleichwertigem Bildungsstand: vier Jahre.

Es gliedert sich in folgende Bildungsgänge:

  • einjähriger Vorkurs (nur für Personen ohne Realschulabschluss oder gleichwertigem Bildungsstand)
  • einjährige Einführungsphase
  • zweijährige Kursphase.

Personen ohne Realschulabschluss erhalten mit der Versetzung in das Kurssystem einen dem Realabschluss gleichwertigen Bildungsstand zuerkannt.

Am Ende des ersten Jahres der Kursphase erhalten Sie die Fachhochschulreife, wenn Sie

  • die erforderlichen schulischen Leistungen erbringen und
  • eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung, ein mindestens einjähriges Praktikum oder ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr, den Wehr- oder Wehrersatzdienst oder den Bundesfreiwilligendienst nachweisen.

Bestehen Sie die Abiturprüfung, erwerben Sie die allgemeine Hochschulreife. Sie dürfen damit an allen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland studieren.

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie können den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen oder haben den Vorkurs ordnungsgemäß besucht.
  • Sie haben eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen oder können eine mindestens zweijährige geregelte Berufstätigkeit nachweisen. Der Berufstätigkeit gleichgestellt ist die Führung eines Familienhaushaltes. Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, des Entwicklungsdienstes oder des freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres können anerkannt werden.
  • Sie werden während des Besuchs des Abendgymnasiums andauernd berufstätig sein (Ausnahme: die letzten drei Schulhalbjahre).
  • Sie haben nicht bereits anderweitig das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife erworben.
  • Ihnen ist nicht bereits zweimal die Zuerkennung der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife verweigert worden, wobei die Nichtzuerkennung der Hochschulreife auf dem Gymnasium außer Betracht bleibt, wenn die Aufnahmeprüfung für das Kolleg bestanden wurde.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich persönlich beim Abendgymnasium Ihrer Wahl anmelden. Erkundigen Sie sich dort über das Anmeldeverfahren. Einige Abendgymnasien bieten ein Anmeldeformular auf ihren Seiten zum Download an.

Die Schulleitung beurteilt aufgrund Ihrer Angaben Ihre schulische und berufliche Bildung. Sie informiert Sie schriftlich, ob sie Sie zum Vorkurs oder zur Einführungsphase zugelassen hat.

Fristen

Über die Aufnahmetermine informiert Sie die Schulleitung.

Unterlagen

  • Foto
  • Lebenslauf
  • letztes Schulzeugnis einer allgemein bildenden Schule
  • Nachweis über Berufsausbildung, z.B.
    • Bescheinigung
    • Zeugnis der IHK oder der Handwerkskammer oder
  • Nachweis über einjährige Berufstätigkeit (bei Beginn im Vorkurs) oder
  • Nachweis über mindestens zweijährige Berufstätigkeit (bei Beginn in der Einführungsphase)

Kosten

Die einzelnen Abendgymnasien erheben unterschiedliche Gebühren.

Sonstiges

Sie sind arbeitslos und wollen das Abendgymnasium besuchen? Lassen Sie sich die Arbeitslosigkeit von der Agentur für Arbeit bescheinigen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Arbeitslosigkeit auf einen Teil der erforderlichen Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden.

Sie sind ab Beginn des zweiten Halbjahres der Kursphase nicht mehr beruflich tätig? In diesem Fall können Sie eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen.

Rechtsgrundlage

Zuständigkeit

das jeweilige Abendgymnasium

Vertiefende Informationen

  • Mittlerer Bildungsabschluss
  • Fachhochschulreife

Freigabevermerk

19.03.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg